Baulexikon.
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Als Bauträger ist die Exklusiv Wohnbau GmbH gleichzeitig Bauherr. Eigentumswohnungen werden daher schlüsselfertig und zum Festpreis an Selbstnutzer oder Kapitalanleger verkauft. Unsere Leistungen sehen wir folgt aus:
- Beschaffung des Grundstücks
- Planung des Bauwerks
- Organisation der schlüsselfertigen Erstellung des Bauwerkes
- Finanzierung der Grundstücke erfolgt durch Exklusiv Finanz, während die Bauphase durch den auf den Kaufpreis geleisteten Ratenzahlungen der späteren Erwerber finanziert wird
- Übertragung des Eigentums auf den Käufer nach Fertigstellung des Bauwerks und vollständiger Kaufpreiszahlung
Die Exklusiv Wohnbau GmbH besteht auf den Verkauf von 50% der Eigentumswohnungen vor Baubeginn um den Bau finanzieren zu können. Bestellbau ist der Fachbegriff für dieses Verfahren.
Beleihungswert = Verkehrswert - Sicherheitsabschlag
Bauträger benötigen eine Zulassung für die Geschäftsaufnahme nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), welche über die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse verfügt.
Des Weiteren unterliegt die Exklusiv Wohnbau GmbH der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
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Der Kauf einer Immobilie muss durch einen notariell beurkundeten Vertrag erfolgen, da das Geschäft sonst nicht rechtsgültig ist. Hierbei werden auch die Bedingungen für die Eigentumsübertragung geklärt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Die drei Schritte zum Erwerb einer Immobilie sind:
- Notarieller Abschluss des Kaufvertrages
- Notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang
- Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch.
Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks.
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Die Berechnung der Wohnfläche ist bei jedem Bauantrag und bei jeder Finanzierungsanfrage ein wichtiger Bestandteil. Zur Wohnfläche gehören:
- 100 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m
- 50 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie z. B. Wintergärten)
- max. 50 % der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören
Nicht anrechenbare Flächen
Keller, nicht ausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und Garagen.