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Sorglos-Paket

Sorgenfrei in die
eigenen vier Wände

Wir bieten Ihnen Leistungen an, die nicht selbstverständlich, aber für Sie von höchster Priorität sind! Lassen Sie sich von unserem „Sorglos-Paket“ überzeugen.

Exklusiv Sorglos-Paket

Das Exklusiv Sorglos-Paket gilt für Bauprojekte mit Baustart nach dem 15.03.2019 (ältere Projekte auf Anfrage)

Finanzielle Sicherheit

  • Absicherung in der Bauphase
  • Zahlungsplan nach Makler- und Bauträgerverordnung
  • Absicherung durch Bürgschaft gem. MaBV
  • Fester Preis

Fertigstellung

  • Konkreter Fertigstellungstermin
  • Langjährige Erfahrung
  • Unterstützung vor, während und nach der Bauphase

Qualitative Sicherheit

  • Begleitung während der Bauphase durch einen Gutachter
  • Qualitätsüberwachung durch eigene Bauleitung, Qualitätsmanagement und Architektur
  • Verwendung und Einsatz von Markenprodukten
  • Beauftragung von Fachunternehmen

Gewährleistung

  • Präventive Maßnahmen
  • Gesetzliche Gewährleistung
  • Dokumentation und Beseitigung
  • Hilfestellung

Ihr Sorglos-Paket im Details

Finanzielle Sicherheit

01

Absicherung in der Bauphase nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Wir sind Bauträger und Bauherr bis zur Übergabe. Während der Bauphase tragen wir als Bauträger das Risiko und das Haftungspotential bei Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dies wird in Form einer Bauleistungsversicherung abgesichert.

Unsere Projekte wickeln wir in der Regel über lokale Kreditinstitute ab. Für Sie als Kunde bedeutet das eine zusätzliche Sicherheit, da das Kreditinstitut - zum Schutz der Kunden - das Projekt samt Bautenstand laufend überwacht.

02

Zahlungsplan gem. MaBV

Die MaBV enthält sowohl Regelungen zum Bauträgervertrag, als auch zum Zahlungsplan, die Sie als Käufer absichern. Hierzu gehört beispielsweise die Bestimmung, dass die einzelnen Ratenzahlungen ausschließlich entsprechend dem Baufortschritt fällig werden. Die Höhe der Raten ist vom Gesetzgeber fest definiert.
03

Absicherung durch Bürgschaft gem. MaBV

Zusätzlich zum Zahlungsplan sieht der Gesetzgeber eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % des Vergütungsanspruchs vor. Zu Ihrer Sicherheit erhalten Sie eine Bürgschaft in gleicher Höhe. Die vorgenannte Bürgschaft sichert ebenso die rechtzeitige Herstellung des Bauwerks, wie auch dessen Freiheit von Mängeln ab.
04

Fester Preis

Ob nun beim Hausbau mit dem Fertighausanbieter oder dem Bau mit dem Architekten, oft kommen auf Sie weitere Kosten hinzu, die im Vorfeld nicht konkret mit eingeplant wurden (Außenanlage, Carport, Hausanschlüsse, zusätzliche Kosten für die Erhöhung der Sohle bei nicht tragfähigem Boden etc.). Dies führt oft zu einer Nachfinanzierung, welche Sie unnötig belastet. Bei uns erhalten Sie einen Festpreis mit klar definierten Leistungen. Unvorhergesehene Kosten tragen wir.

Qualitative Sicherheit

01

Begleitung während der Bauphase durch einen zertifizierten Gutachter

Ein zertifizierter Gutachter begleitet die komplette Baumaßnahme und prüft in regelmäßigen Abständen die einzelnen Gewerke. Durch die regelmäßige Kontrolle und Protokollierung wird die Herstellung nach aktuellen Vorschriften geprüft.

Vorteil für Sie: Herstellung nach Vorschrift, Inanspruchnahme der Gutachter-Protokolle bei Gewährleistungsansprüchen.

02

Qualitätsüberwachung durch eigene Bauleitung, Qualitätsmanagement und Architektur

Durch ein mehrstufiges System (Gutachter, Bauleitung, Qualitätsmanagement und Architektur) erreichen wir eine hohe Qualität und Quantität. Für Sie bedeutet das, hohe Qualität zu bezahlbaren Preisen.
03

Verwendung und Einsatz von Markenprodukten

Uns ist daran gelegen, dass Sie auf lange Sicht zufrieden sind. Zum einen ist es daher für uns selbstverständlich qualitativ hochwertige Produkte zu verwenden, zum anderen verfügen wir über langjährige Erfahrungswerte im Bauträgergeschäft, von denen Sie profitieren. Durch langjährige Zusammenarbeit mit namenhaften Herstellern und Lieferanten, erreichen wir hervorragende Konditionen, die wir an Sie weitergeben.
04

Beauftragung von Fachunternehmen

Wir beauftragen grundsätzlich Fachunternehmen. Der jeweilige Fachunternehmer muss seine Fähigkeit in Form eines Fachunternehmernachweises erbringen. Hiermit wollen wir im Vorfeld für Sie, aber auch im eigenen Interesse, eine mangelhafte Arbeit ausschließen.

Fertigstellung

01

Konkreter Fertigstellungstermin

Bei Vertragsabschluss erhalten Sie einen festen Fertigstellungstermin. Abhängig sind wir lediglich von äußeren Einflüssen (Wetter, Lieferengpässe etc.), aber wir planen im Bauzeitenplan immer einen entsprechenden Puffer ein.

Sollte es dennoch zu einer verschuldeten Verzögerung kommen, hat der Gesetzgeber auch hierfür entsprechende Vorkehrungen für Sie getroffen. Sie haben als Kunde in einem solchen Fall, einen sogenannten Verzugsschadensersatzanspruch.

02

Langjährige Erfahrung

Nach über 15 Jahren Bauträgergeschäft und weit über 1.700 realisierten Wohneinheiten, konnten wir genügend Erfahrung im Bereich Baufertigstellung sammeln. Wir können daher relativ genau bestimmen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist und können bei Bedarf auch die „Manpower“ entsprechend erhöhen, um den zugesagten Fertigstellungstermin zu realisieren.
03

Unterstützung vor, während und nach der Bauphase

Ob vor, während oder auch nach der Bauphase – Sie haben immer einen Ansprechpartner, sowohl in der Niederlassung, als auch in der Unternehmenszentrale. Es ist uns ein Anliegen, Sie schnellstmöglich mit dem jeweiligen Experten zu verbinden, damit Sie kurzfristig eine kompetente Antwort erhalten. Ob persönlich, telefonisch oder digital – wir sind für Sie da!

Gewährleistung

01

Präventive Maßnahmen

Um eines vorwegzunehmen, das Risiko eines Mangels dämmen wir bereits durch die Gutachterbegleitung und Qualitätsmanagement weitestgehend ein. Es ist sowohl in Ihrem Interesse, als auch in unserem, dass ein Mangel erst gar nicht entsteht. Daher wird bereits bei Baubeginn ein Gutachter beauftragt, um das Risiko möglichst gering zu halten.
02

Gesetzliche Gewährleistung

Sollte nun doch ein Baumangel auftreten, so hat der Gesetzgeber auch hierfür Vorkehrungen getroffen. Da Baumängel häufig erst nach einiger Zeit sichtbar werden, ist die Gewährleistungsfrist laut Verbraucherschutzgesetz großzügig auf einen Zeitraum von 5 Jahren bemessen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Bauabnahme und gilt für Mängel, die auf die Bauausführung zurückzuführen sind.
03

Dokumentation und Beseitigung

Durch die laufende Dokumentation eines Gutachters, lässt sich ein etwaiger Mangel nebst Verursacher schnell ausmachen. Einer kurzfristigen Beseitigung steht daher nichts im Wege.

Bei Baumaßnahmen ohne Baubegleitung kommt es leider oft dazu, dass sowohl die Ursache, als auch der Schuldige ausgemacht werden muss. Hier geht wertvolle Zeit verloren und es kommt oft zu Streitigkeiten. Durch die Beauftragung eines Gutachters umgehen wir diese Problematik.

04

Hilfestellung

Aber auch außerhalb der Gewährleistung sind wir für Sie da. Sobald ein Problem außerhalb der Gewährleistung auftritt, scheuen Sie sich bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir finden eine Regelung für Sie, um Sie entsprechend zu unterstützen. Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Um eine hohe Zufriedenheit zu erreichen ist ein offener Austausch unumgänglich. Rufen Sie uns gerne an!

Sind noch Fragen offen zum Sorglos-Paket?
Wenn ja, kontaktieren Sie uns einfach. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!