Wir sind Bauträger und Bauherr bis zur Übergabe. Während der Bauphase tragen wir als Bauträger das Risiko und das Haftungspotential bei Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dies wird in Form einer Bauleistungsversicherung abgesichert.
Unsere Projekte wickeln wir in der Regel über lokale Kreditinstitute ab. Für Sie als Kunde bedeutet das eine zusätzliche Sicherheit, da das Kreditinstitut - zum Schutz der Kunden - das Projekt samt Bautenstand laufend überwacht.
Ein zertifizierter Gutachter begleitet die komplette Baumaßnahme und prüft in regelmäßigen Abständen die einzelnen Gewerke. Durch die regelmäßige Kontrolle und Protokollierung wird die Herstellung nach aktuellen Vorschriften geprüft.
Vorteil für Sie: Herstellung nach Vorschrift, Inanspruchnahme der Gutachter-Protokolle bei Gewährleistungsansprüchen.
Bei Vertragsabschluss erhalten Sie einen festen Fertigstellungstermin. Abhängig sind wir lediglich von äußeren Einflüssen (Wetter, Lieferengpässe etc.), aber wir planen im Bauzeitenplan immer einen entsprechenden Puffer ein.
Sollte es dennoch zu einer verschuldeten Verzögerung kommen, hat der Gesetzgeber auch hierfür entsprechende Vorkehrungen für Sie getroffen. Sie haben als Kunde in einem solchen Fall, einen sogenannten Verzugsschadensersatzanspruch.
Durch die laufende Dokumentation eines Gutachters, lässt sich ein etwaiger Mangel nebst Verursacher schnell ausmachen. Einer kurzfristigen Beseitigung steht daher nichts im Wege.
Bei Baumaßnahmen ohne Baubegleitung kommt es leider oft dazu, dass sowohl die Ursache, als auch der Schuldige ausgemacht werden muss. Hier geht wertvolle Zeit verloren und es kommt oft zu Streitigkeiten. Durch die Beauftragung eines Gutachters umgehen wir diese Problematik.