Bei Vertragsabschluss erhalten Sie einen festen Fertigstellungstermin. Abhängig sind wir lediglich von äußeren Einflüssen (Wetter, Lieferengpässe etc.), aber wir planen im Bauzeitenplan immer einen entsprechenden Puffer ein.
Sollte es dennoch zu einer verschuldeten Verzögerung kommen, hat der Gesetzgeber auch hierfür entsprechende Vorkehrungen für Sie getroffen. Sie haben als Kunde in einem solchen Fall, einen sogenannten Verzugsschadensersatzanspruch.