Sorglos-Paket
Sorgenfrei in die
eigenen vier Wände
Exklusiv Sorglos-Paket
Finanzielle Sicherheit
- Absicherung in der Bauphase
- Zahlungsplan nach Makler- und Bauträgerverordnung
- Absicherung durch Bürgschaft gem. MaBV
- Fester Preis
Fertigstellung
- Konkreter Fertigstellungstermin
- Langjährige Erfahrung
- Unterstützung vor, während und nach der Bauphase
Qualitative Sicherheit
- Begleitung während der Bauphase durch einen Gutachter
- Qualitätsüberwachung durch eigene Bauleitung, Qualitätsmanagement und Architektur
- Verwendung und Einsatz von Markenprodukten
- Beauftragung von Fachunternehmen
Gewährleistung
- Präventive Maßnahmen
- Gesetzliche Gewährleistung
- Dokumentation und Beseitigung
- Hilfestellung
Ihr Sorglos-Paket im Details
Finanzielle Sicherheit
Absicherung in der Bauphase nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Wir sind Bauträger und Bauherr bis zur Übergabe. Während der Bauphase tragen wir als Bauträger das Risiko und das Haftungspotential bei Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dies wird in Form einer Bauleistungsversicherung abgesichert.
Unsere Projekte wickeln wir in der Regel über lokale Kreditinstitute ab. Für Sie als Kunde bedeutet das eine zusätzliche Sicherheit, da das Kreditinstitut - zum Schutz der Kunden - das Projekt samt Bautenstand laufend überwacht.
Zahlungsplan gem. MaBV
Absicherung durch Bürgschaft gem. MaBV
Fester Preis
Qualitative Sicherheit
Begleitung während der Bauphase durch einen zertifizierten Gutachter
Ein zertifizierter Gutachter begleitet die komplette Baumaßnahme und prüft in regelmäßigen Abständen die einzelnen Gewerke. Durch die regelmäßige Kontrolle und Protokollierung wird die Herstellung nach aktuellen Vorschriften geprüft.
Vorteil für Sie: Herstellung nach Vorschrift, Inanspruchnahme der Gutachter-Protokolle bei Gewährleistungsansprüchen.
Qualitätsüberwachung durch eigene Bauleitung, Qualitätsmanagement und Architektur
Verwendung und Einsatz von Markenprodukten
Beauftragung von Fachunternehmen
Fertigstellung
Konkreter Fertigstellungstermin
Bei Vertragsabschluss erhalten Sie einen festen Fertigstellungstermin. Abhängig sind wir lediglich von äußeren Einflüssen (Wetter, Lieferengpässe etc.), aber wir planen im Bauzeitenplan immer einen entsprechenden Puffer ein.
Sollte es dennoch zu einer verschuldeten Verzögerung kommen, hat der Gesetzgeber auch hierfür entsprechende Vorkehrungen für Sie getroffen. Sie haben als Kunde in einem solchen Fall, einen sogenannten Verzugsschadensersatzanspruch.
Langjährige Erfahrung
Unterstützung vor, während und nach der Bauphase
Gewährleistung
Präventive Maßnahmen
Gesetzliche Gewährleistung
Dokumentation und Beseitigung
Durch die laufende Dokumentation eines Gutachters, lässt sich ein etwaiger Mangel nebst Verursacher schnell ausmachen. Einer kurzfristigen Beseitigung steht daher nichts im Wege.
Bei Baumaßnahmen ohne Baubegleitung kommt es leider oft dazu, dass sowohl die Ursache, als auch der Schuldige ausgemacht werden muss. Hier geht wertvolle Zeit verloren und es kommt oft zu Streitigkeiten. Durch die Beauftragung eines Gutachters umgehen wir diese Problematik.