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In Neubau Immobilien investieren

Profitieren Sie von der neuen
Abschreibung (AfA) für Wohngebäude!

Was ist die degressive AfA?

Die Abkürzung AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" (Abschreibung) und ist Teil des Einkommensteuergesetzes (§ 7 Abs. 5 EStG). Es gibt zwei Abschreibungsarten für Wohngebäude. Die degressive AfA wurde am 22. März 2024 im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eingeführt.

Degressive Abschreibung

  • Gilt für Immobilien, die zwischen dem 1.10.2023 und 30.09.2029 gekauft oder gebaut werden
  • 5 % Abschreibung jährlich, abnehmender Restwert
  • Vorteil: In den ersten Jahren höhere Abschreibungen
  • Ab einem bestimmten Zeitpunkt lohnt sich der Wechsel zur linearen Abschreibung

Lineare Abschreibung

  • Fester Prozentsatz über die gesamte Nutzungsdauer
  • Bestandsimmobilien: 2 % über 50 Jahre
  • Neubauten: bisher 3 % über 33 Jahre

Vorteile für Kapitalanleger

Nutzen Sie die neuen steuerlichen Vorteile der Abschreibung für Abnutzung (AfA) bei Wohngebäuden und maximieren Sie Ihre Rendite durch gezielte Investitionen in Neubau-Immobilien.

Steuerliche Entlastung

Durch die degressive AfA können Sie Ihre steuerliche Belastung reduzieren und Ihre Investition rentabler machen.

Schnellere Abschreibung

Die degressive AfA ermöglicht eine schnellere Abschreibung Ihrer Immobilie, was zu einer beschleunigten Amortisation Ihrer Investition führt.

Attraktive Rendite

Durch die optimierte steuerliche Behandlung steigern Sie Ihre Rendite und machen Ihre Investition in Wohngebäude noch lukrativer.

Voraussetzungen im Überblick

Die degressive Abschreibung gilt unter folgenden Bedingungen
01

Neubauimmobilien

Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu errichtete Immobilien, die als Wohnraum genutzt werden.
02

Vermietung

Die Immobilie muss nach ihrer Fertigstellung vermietet werden; selbstgenutzte Immobilien sind von der Abschreibung ausgeschlossen.
03

Gültigkeitszeitraum

Die Regelung gilt für Bauprojekte, deren Baubeginn oder Kauf zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt.
04

Erwerb und Übergabe

Der Erwerb und die Übergabe der Immobilie müssen bis spätestens zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgen, um die degressive Abschreibung in Anspruch nehmen zu können.

Beispielrechnung
für die Abschreibung.

So wird die degressive AfA berechnet.
JahrAnschaffungskostendegressive AfA (5%)kumulierte AfA
Jahr: 1. Jahr
Anschaffungskosten: 350.000,00 €
degressive AfA (5%): 17.500,00 €
kumulierte AfA: 17.500,00 €
Jahr: 2. Jahr
Anschaffungskosten: 332.500,00 €
degressive AfA (5%): 16.625,00 €
kumulierte AfA: 34.125,00 €
Jahr: 3. Jahr
Anschaffungskosten: 315.875,00 €
degressive AfA (5%): 15.793,75 €
kumulierte AfA: 49.918,75 €
Jahr: 4. Jahr
Anschaffungskosten: 300.081,25 €
degressive AfA (5%): 15.004,06 €
kumulierte AfA: 64.922,81 €
Jahr: 5. Jahr
Anschaffungskosten: 285.077,19 €
degressive AfA (5%): 14.253,86 €
kumulierte AfA: 79.176,67 €
So wird die lineare AfA berechnet.
JahrAnschaffungskostenlineare AfA (3%)kumulierte AfA
Jahr: 1. Jahr
Anschaffungskosten: 350.000,00 €
lineare AfA (3%): 10.500,00 €
kumulierte AfA: 10.500,00 €
Jahr: 2. Jahr
Anschaffungskosten: 350.000,00 €
lineare AfA (3%): 10.500,00 €
kumulierte AfA: 21.000,00 €
Jahr: 3. Jahr
Anschaffungskosten: 350.000,00 €
lineare AfA (3%): 10.500,00 €
kumulierte AfA: 31.500,00 €
Jahr: 4. Jahr
Anschaffungskosten: 350.000,00 €
lineare AfA (3%): 10.500,00 €
kumulierte AfA: 42.000,00 €
Jahr: 5. Jahr
Anschaffungskosten: 350.000,00 €
lineare AfA (3%): 10.500,00 €
kumulierte AfA: 52.500,00 €
Eine Gegenüberstellung lineare/degressive AfA bei einer Investition von 350.000 € , nach 5 Jahren ergibt sich bereits ein um knapp 30.000€ höheres Abschreibungsvolumen bei Nutzung der degressiven AfA.

Projekte mit
AfA-Vorteil

Profitieren Sie von Steuervorteilen durch die degressive Abschreibung in unseren Bauprojekten.
Ansprechpartner

Ralf Meyer

05231 / 308 806 - 88
0151 150 64 800

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Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die lineare von der degressiven Abschreibung?

Die lineare Abschreibung (AfA) ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung der Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer einer Immobilie, basierend auf der gesamten Investitionssumme. Bei Neubauten liegt der aktuelle Satz bei 3 Prozent.

Im Gegensatz dazu hat die degressive Abschreibung einen höheren Satz von 5 Prozent. Dieser wird im ersten Jahr auf die gesamte Investitionssumme angewendet und in den folgenden Jahren auf den jeweils abschreibungsfähigen Restwert der Immobilie.

Wie lange kann die degressive Abschreibung angewendet werden?
Die degressive AfA kann von allen Erwerbern und Erstellern von wohnwirtschaftlichen Neubauten bis zur vollständigen Abschreibung der Immobilie genutzt werden. Voraussetzung ist, dass der Baubeginn oder der Kauf zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 erfolgt. Nach einigen Jahren kann es vorteilhaft sein, zur linearen Abschreibung von 3 Prozent zu wechseln.
Wie hoch ist die degressive AfA?
Der Abschreibungssatz für die degressive AfA beträgt 5 Prozent, was ihn deutlich höher macht als die lineare AfA, bei der derzeit nur 3 Prozent der Investitionssumme abgeschrieben werden.
Wo ist die degressive Abschreibung gesetzlich geregelt?
Die Regelungen zur AfA finden sich in § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das Wachstumschancengesetz wurde am 22. März 2024 im Bundesrat verabschiedet.
Sollte ich vor dem Erwerb einen Steuerberater konsultieren?
Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin hinzuzuziehen. Da die steuerliche Situation individuell unterschiedlich ist, erfordert sie eine persönliche und fachkundige Beratung.